Sammlung - Leihgabe von Werken
Regeln für die Ausleihe von Werken aus der Kunstsammlung der Pinacoteca de São Paulo
Die Pinacoteca de São Paulo wurde am 25. Dezember 1905 von der Regierung des Staates São Paulo als Gemäldegalerie neben dem Lyceum of Arts and Crafts gegründet. Seine Sammlung wurde auf der Grundlage unterschiedlicher Eingliederungsstrategien aufgebaut und setzt sich im Wesentlichen aus Werken brasilianischer oder ausländischer Künstler mit enger Beziehung zum Land zusammen und reicht von der Kolonialzeit bis zur Gegenwart.
1. Richtlinien
Kreditanfragen kommen von anderen Institutionen in Brasilien und im Ausland.
Es ist zu beachten, dass Werke aus der künstlerischen Sammlung, die in den temporären und langfristigen Ausstellungen der Pinacoteca gezeigt werden, nicht ausgeliehen werden können und Gegenstand von Verhandlungen mit einer hohen Ablehnungswahrscheinlichkeit durch die Institution sein müssen.
Das Pinacoteca-Team behält sich das Recht vor, Fragen von Dritten vor der formellen Einreichung einer Leihanfrage nicht zu beantworten, wie z. B. die Verfügbarkeit von Werken, Versicherungssummen, Künstlerkontakte usw.
1.1 Senden von Leihanfragen
Anträge auf Ausleihe von Werken aus der Kunstsammlung der Pinacoteca sind an den Technischen Rat der Institution zu richten, dessen Adresse am Ende des Dokuments angegeben ist, und folgende Angaben enthalten:
- Vorstellungsschreiben des Antragstellers (Kurator und/oder Verantwortlicher der antragstellenden Institution);
- Einrichtungsbericht der Institution, die die Ausstellung ausrichten wird;
- Ausstellungsdaten (Titel, Zeitraum, Ort, Gesamtkonzept);
- Liste der gewünschten Werke
- Alle anderen Informationen, die der Antragsteller für erforderlich hält.
1.2 Fristen
Mindestfristen für den Eingang von Anfragen:
- Nationale Leihgaben: 05 Monate vor Ausstellungseröffnung;
- Internationale Leihgaben: 07 Monate vor Ausstellungseröffnung.
Leihanträge, die nach den festgelegten Fristen gesendet werden, werden auf Notfallbasis bewertet und können vom technischen Team von Pinacoteca sofort abgelehnt werden.
Bei Roaming, das nach Beginn der Ausleihe definiert und mitgeteilt wird, muss Pinacoteca mindestens 02 Monate im Voraus benachrichtigt werden. Der Antragsteller muss zusätzliche Unterlagen gemäß Beschluss SC Nr. 37, beschrieben in Punkt 1.4, vorlegen.
1.3 Bewertung von Anfragen
Alle bei der Pinacoteca eingegangenen Anfragen werden vom technischen Team der Institution hinsichtlich der Verfügbarkeit und des Erhaltungszustands der Werke und der vom Antragsteller vorgelegten Bedingungen für die Ausleihe bewertet.
Nach der positiven Stellungnahme des technischen Teams der Pinacoteca wird die Anfrage an den Artistic Orientation Council (COA) der Institution zur Bewertung in einer seiner monatlichen Sitzungen weitergeleitet.
Mit Zustimmung der vorgenannten Instanzen wird der Antragsteller von Pinacoteca über die zur Eröffnung des formellen Leihverfahrens erforderlichen Unterlagen informiert, die von der Abteilung Museologischer Denkmalschutz des Sekretariats für Kultur und Kreativwirtschaft bearbeitet werden.
1.4 Bewerberunterlagen
Für alle Leihgaben gelten die Richtlinien des Beschlusses SC Nr. 37 vom 03. September 2004, der die Leihgabe von Werken aus der Sammlung des Kultursekretariats der Regierung des Staates São Paulo regelt.
Kredite an ausländische Institutionen: Die im Beschluss SC Nr. 37 zitierte Dokumentation muss angepasst werden. Für Werke, die das Land verlassen, ist eine vorherige Genehmigung des Iphan – Instituto de Patrimônio Histórico e Artístico Nacional in den folgenden Kategorien erforderlich:
- Nach 1889 hergestellte Werke: Die Genehmigung wird vom regionalen IPHAN des Bundesstaates São Paulo erteilt.
- Werke, die 1889 oder früher produziert wurden: in Übereinstimmung mit Bundesgesetz Nr. 4.845 vom 19. November 1965, ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die von IPHAN in Brasilia ausgestellt wird. Weitere Informationen finden Sie unter Verordnung Nr. 262 vom 14. August 1992.
Alle Unterlagen des Antragstellers müssen an den Pinacoteca Museum Collection Nucleus geschickt werden, der für die Vermittlung der Leihgabe mit dem UPPM und Iphan verantwortlich ist.
1.5 Bereitstellung von Leihgaben und Beitrag zur Kulturförderung
Die Pinacoteca fordert einen Beitrag zur Förderung der Kultur bei der Beantwortung von Leihanfragen für Werke, der an die Institution selbst zurückgezahlt wird.
Neben dem Kulturförderungsbeitrag kann je nach Zustand der beantragten Werke ein Betrag für die Werkvorbereitung (Restaurierungen, Rahmungen etc.) erhoben werden.
2. Flussdiagramm für den Prozess des Baudarlehens
- Senden der Leihanfrage an den Vorstand der Pinacoteca;
- Analyse der Anfrage durch das technische Team von Pinacoteca;
- Vorlage des Antrags beim COA der Pinakothek mit der Stellungnahme des technischen Teams;
- Wenn die Stellungnahme positiv ist, benachrichtigt Pinacoteca den Antragsteller über die Darlehensbedingungen und fordert die Dokumentation an, um das Verfahren zu formalisieren, wie in Punkt 1.4 beschrieben;
- Erhalt und Überprüfung der Dokumentation durch das technische Team von Pinacoteca;
- Das Pinacoteca-Team leitet die Dokumentation an UPPM weiter und der Ausleihprozess wird eröffnet;
- Das UPPM-Gutachten wird ausgestellt, um das Darlehen zu genehmigen oder nicht.
3. Senden von Anfragen
E-Mails
Vorstand (a/c Renivaldo Brito)
Nukleus der Museumssammlung